Lehrvertrag

Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn einer beruflichen Grundbildung vorliegen. Er ist ein Rechtsgeschäft des Privatrechts und als besonderer Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht geregelt (OR Art. 344–346a). Der Lehrvertrag bildet die notwendige Grundlage jedes Lehrverhältnisses. Er ist in schriftlicher Form abzufassen und bedarf der Genehmigung durch die kantonale Behörde.

Im Lehrvertrag verpflichtet sich die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber, die lernende Person für einen bestimmten Beruf fachgemäss zu bilden bzw. durch Fachkräfte bilden zu lassen. Die lernende Person verpflichtet sich, zu diesem Zweck Arbeit im Dienste der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu leisten.

Der Lehrvertrag hat mindestens die Art und die Dauer der beruflichen Grundbildung, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien zu regeln. Für den Lehrvertrag gibt es ein national einheitliches Formular. Viele Elemente des Lehrvertrags sind durch zwingende Bestimmungen des öffentlichen und privaten Rechts bereits geregelt und können nicht frei vereinbart werden. Für die Durchsetzung der Ansprüche aus dem Lehrvertrag ist notwendigenfalls das Zivilgericht anzurufen, d. h. in vielen Kantonen die speziellen Arbeitsgerichte.

Die Bestimmungen über den Lehrvertrag gelten auch für die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest. Die gegenseitige Durchlässigkeit zwischen der zweijährigen und der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung ist möglich. Da mit einem Wechsel ein neues Lehrverhältnis begründet wird, ist ein neuer Lehrvertrag abzuschliessen.

Erfolgt die Bildung in beruflicher Praxis nacheinander in verschiedenen Betrieben, so kann der Vertrag für die Dauer des jeweiligen Bildungsteils abgeschlossen werden. Alle Teillehrverträge müssen jedoch zu Beginn der beruflichen Grundbildung vorliegen. Namentlich in der Landwirtschaft haben Teillehrverträge Tradition, indem einzelne Ausbildungsjahre in anderen Sprachregionen absolviert werden. Der Abschluss von Teillehrverträgen ist aber auch in anderen Branchen möglich.

Das national einheitliche Formular für den Lehrvertrag steht in den vier Landessprachen online (www.lv.berufsbildung.ch) und gedruckt zur Verfügung.

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