Verkürzung der beruflichen Grundbildung

Nach Abschluss einer ersten beruflichen Grundbildung besteht die Möglichkeit, in einem verwandten oder in einem anderen Berufsfeld eine weitere Lehre verkürzt zu absolvieren. Durch die Verkürzung wird das Absolvieren einer weiteren beruflichen Grundbildung attraktiver – egal ob Berufsleute sich in ihrem Berufsfeld zusätzliche Fähigkeiten aneignen oder ob sie in ein anderes Berufsfeld wechseln möchten. Zudem kann eine weitere Lehre die Chancen der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Für einzelne Berufe werden zudem standardisierte verkürzte Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Gegenüber den früher verwendeten Begriffen «Zusatzlehre» und «Zweitlehre» hat sich der Begriff «Verkürzung der beruflichen Grundbildung» etabliert.

Neben Personen, die eine Vorbildung mitbringen, kann auch für besonders befähigte Personen eine Verkürzung der Lehrzeit vertraglich vereinbart werden.

Die kantonalen Berufsbildungsämter entscheiden – nach Anhörung der Lehrvertragsparteien und der Berufsfachschule – ob und

  • wie lange die Lehrzeit verkürzt wird,
  • welche Unterrichtsbereiche der Berufsfachschule dispensiert werden,
  • von welchen Qualifikationsbereichen die lernende Person an der Abschlussprüfung befreit wird.