Rechtliche Grundlagen
Rahmenbedingungen der Berufsbildung
Die Berufsbildung in der Schweiz basiert auf einer gesetzlichen Grundlage, welche die Qualität und die Rahmenbedingungen der beruflichen Grundbildung sicherstellt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen werden hier kurz erläutert.
Bundesebene
Die Berufsbildung ist in der Bundesverfassung verankert und gibt dem Bund das Recht, entsprechende Vorschriften zu erlassen (Art. 63 BV). Bundesgesetz (BBG) und -verordnung (BBV) über die Berufsbildung definieren die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Berufsbildung.
Jede berufliche Grundbildung ist in einer Bildungsverordnung detailliert geregelt. Diese bilden die wichtigste Grundlage für die Tätigkeit der Bildungsverantwortlichen.
Das Berufsverzeichnis (BVZ) bietet eine Übersicht über alle derzeit angebotenen und vom Berufsbildungsgesetz BBG geregelten Berufe der beruflichen Grundbildung (EBA und EFZ) und der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) sowie die genehmigten Rahmenlehrpläne, Bildungsgänge und Nachdiplomstudiengänge der höheren Fachschulen.
Obligationenrecht
Die Berufsbildung hat mit Arbeit zu tun: Die lernende Person und der Lehrbetrieb schliessen mit dem Lehrvertrag einen besonderen Arbeitsvertrag ab. Die lernende Person ist auch Arbeitnehmer/in, weshalb, unter Vorbehalt der besonderen Bestimmungen für den Lehrvertrag, die gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitsvertrag gelten. Der Lehrvertrag ist ein Einzelarbeitsvertrag, weshalb er im Obligationenrecht unter den besonderen Arbeitsverträgen geregelt ist (Art. 344 bis 346a OR). Weitere Gesetze, die für die berufliche Grundbildung relevant sind, sind das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) oder das Gleichstellungsgesetz (GlG).
Arbeitsgesetz
Für die Lernenden gelten die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer/innen. Sie können zum Beispiel die speziellen Schutzbestimmungen für Jugendliche in Anspruch nehmen. Dem Arbeitsgesetz (ArG) sind praktisch alle Wirtschaftszweige und alle privaten und öffentlichen Betriebe unterstellt.
Kantonale Ebene
Die Kantone nehmen den grössten Teil aller Vollzugsaufgaben der Berufsbildungsgesetzgebung wahr. Dazu gehört die Aufsicht über die Lehrverhältnisse, die Erteilung oder der Entzug der Bildungsbewilligungen und die Genehmigung der einzelnen Lehrverträge.
Für diese Vollzugsaufgabe braucht es auch auf kantonaler Ebene gesetzliche Grundlagen. Das Bundesgesetz ist jedoch immer dem kantonalen übergeordnet. Der Vollzug der Bundesvorschriften wird unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise macht der Bund wenige Vorgaben zur Organisation und Finanzierung des Qualifikationsverfahrens; so können sich diese von Kanton zu Kanton stark unterscheiden. Hingegen werden in allen Kantonen die gleichen Qualifikationsbereiche geprüft, die in den Bildungsverordnungen im Detail festgelegt sind.
Individuelle Ebene – der Lehrvertrag
Mit dem Lehrvertrag werden die gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert. Die Lehrvertragsparteien, der Lehrbetrieb und die lernende Person verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der beruflichen Grundbildung einzuhalten. Auf der Inhaltsseite „Lehrvertrag von A bis Z“ sind alle Bestimmungen zum Lehrvertrag aufgeführt.