Lernende Person

Als lernende Person (auch: Lernende; früher: Lehrling) gilt, wer die obligatorische Schulzeit beendet hat und auf Grund eines Lehrvertrags einen Beruf erlernt, der in einer Bildungsverordnung geregelt ist.

Eine berufliche Grundbildung kann antreten, wer das 15. Altersjahr vollendet hat und aus der obligatorischen Schulzeit entlassen ist. Eine Unterschreitung des Mindestalters kann die zuständige kantonale Behörde in bestimmten Fällen bewilligen.

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