Arbeitsgericht
Der Bund schreibt den Kantonen vor, für zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken ein einfaches, rasches und grundsätzlich kostenloses Verfahren vorzusehen. Dieses besondere Verfahren gilt auch für Lehrverhältnisse.
Die Arbeitsgerichte, je nach Kanton auch Bezirksgericht oder Kreisgericht genannt, setzen sich meist ganz oder teilweise aus Laien zusammen, nämlich aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Rund die Hälfte der Kantone, darunter vor allem die grösseren sowie die französischsprachigen, haben spezielle Arbeitsgerichte geschaffen.
Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis können beim Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei eingeklagt werden oder am Ort, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet. Die klagende Partei wählt den Gerichtsstand.