Lehrvertrag von A-Z
Inhalte, Rechte und Pflichten, Auflösung
Der Lehrvertrag bildet die Grundlage des Lehrverhältnisses. Die Gegenleistung für die Arbeit der Lernenden ist nicht in erster Linie der Lohn. Im Vordergrund steht die Ausbildung durch den Lehrbetrieb. Der national einheitliche Lehrvertrag gilt für:
- alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- alle zweijährigen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA)
Lehrbetriebe müssen über eine kantonale Bildungsbewilligung verfügen, um Lehrverträge abschliessen zu können. Bei Fragen kann das kantonale Berufsbildungsamt weiterhelfen: Bildungsbewilligung beantragen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Lehrvertrag auszufüllen:
Möglichkeit | Beschreibung | Geeignet für: |
---|---|---|
Portal des kantonalen Berufsbildungsamtes | Digitale Lösung, um den Lehrvertrag elektronisch auszufüllen und einzureichen (papierlos). | Lehrbetriebe, die in einem Kanton ausbilden, der ein digitales Portal betreibt. |
Interaktives Formular | Das Formular ist als PDF und Word verfügbar. Es kann digital ausgefüllt werden. Zur Unterzeichnung und Einreichung muss es ausgedruckt werden. | Lehrbetriebe, die keinen Zugang zu einem Kantonsportal haben. |
Seriendruck mittels Exceltabelle | Mit dieser Lösung können beliebig viele Lehrverträge in einem Schritt generiert werden, ähnlich wie bei den bekannten Serienbrief-Funktionen von Office-Anwendungen. | Lehrbetriebe, die mehrere Lehrverträge übersichtlich verwalten und zeiteffizient generieren möchten. |
Lehrvertrags-Programm
| Im Programm können Lehrverträge und Bildungsberichte von mehreren Lernenden verwaltet werden. Das Programm ist für Windows und Mac erhältlich. Eine Installation ist erforderlich (Admin-Rechte). | Lehrbetriebe, die Lehrverträge und Bildungsberichte ihrer Lernenden zentral verwalten möchten. |
Gedruckter Lehrvertrag | Im SDBB-Shop kann ein Set à 10 gedruckten Lehrverträgen bestellt werden. | Lehrbetriebe, die den Lehrvertrag auf Papier ausfüllen möchten. |
Die unterschiedlichen Möglichkeiten im Detail
Rechtliche Grundlage
Der Lehrvertrag ist dem Einzelarbeitsvertrag gleichgestellt (Obligationenrecht OR Art. 344 bis 346a), unterscheidet sich aber dadurch, dass er gleichzeitig die Ausbildung regelt.
- Der Lehrvertrag muss in schriftlicher Form vorliegen, damit er gültig ist.
- Der Lehrvertrag wird durch die zuständige kantonale Behörde überprüft und genehmigt.
Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn einer beruflichen Grundbildung vorliegen.
Regelungen durch den Lehrvertrag
Der Lehrvertrag wird zwischen dem Lehrbetrieb und der lernenden Person abgeschlossen. Wird der Vertrag vor dem 18. Geburtstag der lernenden Person unterzeichnet, muss die gesetzliche Vertretung (meist die Eltern) ihre schriftliche Zustimmung geben.