Lehrvertrag von A-Z

Inhalte, Rechte und Pflichten, Auflösung

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag bildet die Grundlage des Lehrverhältnisses. Die Gegenleistung für die Arbeit der Lernenden ist nicht in erster Linie der Lohn. Im Vordergrund steht die Ausbildung durch den Lehrbetrieb. Der national einheitliche Lehrvertrag gilt für:

  • alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • alle zweijährigen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA)

Lehrbetriebe müssen über eine kantonale Bildungsbewilligung verfügen, um Lehrverträge abschliessen zu können. Bei Fragen kann das kantonale Berufsbildungsamt weiterhelfen: Bildungsbewilligung beantragen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Lehrvertrag auszufüllen: 

MöglichkeitBeschreibungGeeignet für:
Portal des kantonalen BerufsbildungsamtesDigitale Lösung, um den Lehrvertrag elektronisch auszufüllen und einzureichen (papierlos).Lehrbetriebe, die in einem Kanton ausbilden, der ein digitales Portal betreibt. 
Interaktives FormularDas Formular ist als PDF und Word verfügbar. Es kann digital ausgefüllt werden. Zur Unterzeichnung und Einreichung muss es ausgedruckt werden. Lehrbetriebe, die keinen Zugang zu einem Kantonsportal haben. 
Seriendruck mittels ExceltabelleMit dieser Lösung können beliebig viele Lehrverträge in einem Schritt generiert werden, ähnlich wie bei den bekannten Serienbrief-Funktionen von Office-Anwendungen.Lehrbetriebe, die mehrere Lehrverträge übersichtlich verwalten und zeiteffizient generieren möchten. 

Lehrvertrags-Programm

 

Im Programm können Lehrverträge und Bildungsberichte von mehreren Lernenden verwaltet werden. Das Programm ist für Windows und Mac erhältlich. Eine Installation ist erforderlich (Admin-Rechte).Lehrbetriebe, die Lehrverträge und Bildungsberichte ihrer Lernenden zentral verwalten möchten.
Gedruckter LehrvertragIm SDBB-Shop kann ein Set à 10 gedruckten Lehrverträgen bestellt werden.Lehrbetriebe, die den Lehrvertrag auf Papier ausfüllen möchten. 

Rechtliche Grundlage

Der Lehrvertrag ist dem Einzelarbeitsvertrag gleichgestellt (Obligationenrecht OR Art. 344 bis 346a), unterscheidet sich aber dadurch, dass er gleichzeitig die Ausbildung regelt.

  • Der Lehrvertrag muss in schriftlicher Form vorliegen, damit er gültig ist.
  • Der Lehrvertrag wird durch die zuständige kantonale Behörde überprüft und genehmigt. 

Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn einer beruflichen Grundbildung vorliegen.

Regelungen durch den Lehrvertrag

Art und Dauer der beruflichen Grundbildung
Probezeit
Arbeitszeit
Entschädigung für Lernende
Ferien
Unterschriften auf dem Lehrvertrag

Der Lehrvertrag wird zwischen dem Lehrbetrieb und der lernenden Person abgeschlossen. Wird der Vertrag vor dem 18. Geburtstag der lernenden Person unterzeichnet, muss die gesetzliche Vertretung (meist die Eltern) ihre schriftliche Zustimmung geben. 

Passende Dokumente

Merkblatt 23: LehrvertragsauflösungHerunterladen
Merkblatt 301: Der Lehrvertrag und der EinzelarbeitsvertragHerunterladen
Lehrvertrag: Interaktives FormularHerunterladen
Lehrvertrag: Geschütztes FormularHerunterladen
Checkliste: Alle Schritte vom Lehrvertrag zum Lehrbeginn (PDF)Herunterladen

News

News
30.09.2023
Lehrvertrag und Praktikumsvertrag: Neuer Anpassungszyklus
Öffnen
News
01.09.2023
Lehrvertrag: Änderungen im Formular per Schuljahr 2024/2025
Öffnen
News
27.04.2022
Aktualisierte Merkblätter
Öffnen

Fragen und Antworten

FAQWie viel Ferien haben Lernende?Öffnen
FAQWie hoch ist der Lohn von Lernenden?Öffnen
FAQWozu dient die Probezeit?Öffnen
FAQBraucht es für einen gültigen Lehrvertrag auch die Genehmigung durch das Berufsbildungsamt?Öffnen
FAQWer übernimmt die Versicherung der Lernenden gegen Krankheit oder Unfall?Öffnen