Lehrabschluss
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und nächste Schritte
"Qualifikationsverfahren" ist der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegten Kompetenzen verfügt. Das Qualifikationsverfahren ist in der Berufsbildungsverordnung (BBV) und in der Bildungsverordnung des jeweiligen Berufs geregelt.
Die Abschlussprüfung ist Teil des Qualifikationsverfahrens und findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt. Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die lernende Person über die im Bildungsplan definierten Kompetenzen verfügt.
Anmeldung und Kosten
Der Lehrbetrieb ist für die Anmeldung der lernenden Person zur Abschlussprüfung verantwortlich. Der lernenden Person dürfen keine Kosten oder Gebühren für das gesamte Qualifikationsverfahren entstehen.
Fördermassnahmen
So können Sie als Berufsbildner/innen die Lernenden unterstützen
- Führen Sie regelmässige Gespräche mit den Lernenden.
- Helfen Sie den Lernenden herauszufinden, wie sie am besten lernen und besprechen Sie mögliche Vorgehensweisen für die Prüfung.
- Erstellen Sie gemeinsam einen Lern- und Prüfungsvorbereitungsplan.
- Stehen Sie bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.
- Ermöglichen Sie vielfältige Übungsmöglichkeiten (z. B. Prüfungen aus früheren Jahren).
- Stellen Sie alternative Lernhilfen zur Verfügung.
- Führen Sie praktische Prüfungen als Training im Lehrbetrieb durch.
- Führen Sie Prüfungsvorbereitungen für die Fächer der Berufsfachschule durch.
Zur Vorbereitung gehört auch das Führen der Lerndokumentation. Ob die Lerndokumentation an der Abschlussprüfung als Nachschlagewerk für die praktische Arbeit verwendet werden darf, ist in der jeweiligen Bildungsverordnung geregelt.
Für eine gute Vorbereitung sollte der Lehrbetrieb Arbeitszeit ohne Lohnabzug gewähren. Ebenso hat er, soweit erforderlich, einen Arbeitsraum, Werkzeug und Material zur Anfertigung der Prüfungsarbeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.