Spesen

Spesen sind Auslagen der Lernenden oder der Arbeitnehmenden, die bei der Ausführung der Arbeit notwendigerweise entstehen. Die Arbeitgeber/?innen haben sie zu ersetzen. Es ist zulässig, die Auslagen pauschal abzugelten, wenn dies vereinbart ist. Mit der Pauschale müssen aber alle notwendig entstehenden Kosten gedeckt werden. Eine Abmachung, die vorsieht, die Spesen entschädigungslos den Lernenden oder den Arbeitnehmer/innen aufzubürden, ist nichtig. Beispiele von entschädigungspflichtigen Spesen bei Lernenden:

• Benützung eines Fahrzeugs der Lernenden im Kundendienst

• Verpflegung und Unterkunft bei Einsatz auf entlegener Baustelle

• Unterkunft sowie ein Teil der Verpflegungskosten beim Besuch von überbetrieblichen Kursen

Müssen Lernende oder Arbeitnehmer/innen eigenes Werkzeug und Material zur Arbeit verwenden, sind sie auch dafür angemessen zu entschädigen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder üblich ist. Abmachungen zur Kostenübernahme im Zusammenhang mit dem Besuch der Berufsfachschule sind im Lehrvertrag festzuhalten. Dies betrifft Kosten für: Schulmaterial (persönliche Lehrmittel, insbesondere elektronische Geräte wie Notebook, Tablet usw.), Reisespesen, Verpflegung, Unterkunft, Sprachaufenthalte und Exkursionen.