Berufsabschluss für Erwachsene
Optionen, Umschulungsmöglichkeiten und Prozesse
Das Schweizer Bildungssystem bietet verschiedene Möglichkeiten, einen eidg. anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Ursprünglich ist die berufliche Grundbildung als Bildungsangebot für Jugendliche konzipiert worden. Sie zeichnet sich durch klar strukturierte Bildungsgänge, Vollzeitausbildungen, Jugendschutzbestimmungen sowie zahlreiche Unterstützungsangebote und Beratungsstellen aus, die auf eine junge Zielgruppe zugeschnitten sind.
Doch auch Erwachsene können auf verschiedene Wege einen Abschluss der Berufsbildung (EBA oder EFZ mit/ohne BM) erwerben. Das Berufsbildungsgesetz bildet die Grundlage dafür, dass bereits erworbenen Kompetenzen angemessen angerechnet und Bildungsgänge entsprechend verkürzt werden können. Zudem ermöglicht der gesetzliche Rahmen die Entwicklung weiterer massgeschneiderter Bildungsangebote für Erwachsene.
Grundsätzlich besteht eine berufliche Grundbildung immer aus den drei Elementen Bildung, Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren und dem Qualifikationsverfahren. Um ein Qualifikationsverfahren zu absolvieren, benötigen Kandidatinnen und Kandidaten eine entsprechende Zulassung. Die spezifischen Zulassungskriterien sind in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt. Durch den Besuch eines betrieblich oder schulisch organisierten Bildungsganges werden die Voraussetzungen für eine Zulassung grundsätzlich erfüllt. Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann die Zulassung aber auch ausserhalb eines geregelten Bildungsganges beantragen, indem die geforderte Berufserfahrung nachgewiesen und glaubhaft gemacht wird, dass sie den Anforderungen des jeweiligen Qualifikationsverfahrens gewachsen sind.
In den unterstehenden Kapiteln werden verschiedene Wege beschrieben, wie Erwachsene einen Abschluss der Berufsbildung (EBA oder EFZ mit/ohne BM) erwerben können.
Viele Wege führen zum gleichen Ziel
Formen der Anrechnung von Bildungsleistungen
Der Leitfaden "Anrechnung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung" des SBFI beschreibt den Prozess zur Anrechnung von Bildungsleistungen und enthält Empfehlungen an die Kantone und die Trägerschaften.
Der Leitfaden sowie weiterführende Informationen zur Anrechnung von Bildungsleistungen finden Sie auf der Website des SBFI.
Für Erwachsene, die im Ausland einen mit einer beruflichen Grundbildung vergleichbaren Bildungsabschluss erworben haben, besteht in der Schweiz die Möglichkeit, eine Anerkennung (Gleichwertigkeit) oder eine Niveaubestätigung für den ausländischen Abschluss beim SBFI zu beantragen.
Das Anerkennungsverfahren unterscheidet sich je nachdem, ob der Beruf in der Schweiz reglementiert ist oder nicht. Ein Beruf gilt als reglementiert, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist.
Detailliertere Informationen sind auf der Webseite des SBFI unter www.sbfi.admin.ch/diploma verfügbar.
Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sind für den Aufbau, die Information und die Zulassung zu diesen Wegen zuständig.
Für Personen, die ihren Berufsabschluss nachholen wollen, bietet das Portal berufsberatung.ch einen Überblick über die verschiedenen Angebote.