Dokumentieren und bewerten
Der Bildungsbericht und die Lerndokumentation
In der beruflichen Grundbildung sind die Dokumentation und die Bewertung für die Sicherung und die Verbesserung des Lernerfolgs der Lernenden von grosser Bedeutung. Der Bildungsbericht und die Lerndokumentation sind zentrale Instrumente dafür.
Das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Bildungsverordnung betonen die Bedeutung einer systematischen Dokumentation und Bewertung im Ausbildungsprozess. Berufsbildner/innen sind verpflichtet, den Bildungsstand der Lernenden regelmässig zu überprüfen und zu dokumentieren. Dies geschieht in erster Linie mit dem Bildungsbericht und auf der Grundlage der Lerndokumentation.
Bildungsbericht
Das BBG schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung der Berufe wird festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mindestens einmal pro Semester mit ihr bespricht. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Das Ausfüllen eines Bildungsberichtes ist somit obligatorisch.
Es gibt verschiedene Formen von Bildungsberichten. Es kann sich beispielsweise um eine Variante des Formulars handeln, das für die Qualifikationsgespräche mit den Mitarbeitenden verwendet wird. Einzelne Organisationen der Arbeitswelt stellen berufsspezifische Beurteilungsbögen mit den berufsspezifischen Inhalten zur Verfügung. Das SDBB hat das berufsneutrale Formular „Bildungsbericht“ entwickelt. Es handelt sich um ein Instrument, das auf die spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Ausbildung zugeschnitten ist und von den Berufsbildner/innen übernommen werden kann.
- Gespräch, für das der Bildungsbericht die Grundlage bildet, gut vorbereiten: Zwei Erklärvideos geben Ihnen dazu hilfreiche Tipps:
- Kompetenzen und Bildungsstand klar festhalten
- Lerndokumentation einbeziehen und besprechen
- Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen thematisieren
- Ausbildungsbewertung durch die lernende Person ermöglichen
- Gemeinsame Zielsetzung für das nächste Semester definieren und festhalten
Lerndokumentation betriebliche Grundbildung
Die meisten Bildungsverordnungen schreiben das Führen einer Lerndokumentation vor. Die Umsetzung kann von Beruf zu Beruf unterschiedlich sein. Einige Organisationen der Arbeitswelt haben eigene Lerndokumentationen entwickelt, die auf die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen beruflichen Grundbildung abgestimmt sind. Für alle anderen beruflichen Grundbildungen hat das SDBB ein neutrales Arbeitsinstrument "Lerndokumentation betriebliche Grundbildung" herausgegeben.
In der Lerndokumentation hält die lernende Person ihren Lernprozess in Form von Lernberichten fest. Alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und die Erfahrungen im Lehrbetrieb sollen möglichst detailliert festgehalten werden. Die Lerndokumentation dient somit als Nachschlagewerk für die gesamte Lehrzeit. In einigen Berufen kann die Lerndokumentation als Hilfsmittel für die Abschlussprüfung verwendet werden. Dies ist in den jeweiligen Bildungsverordnungen geregelt.
Die Berufsbildner/innen können aus der Lerndokumentation den Bildungsverlauf, das berufliche Interesse und das persönliche Engagement der lernenden Person ersehen. Sie haben die Lerndokumentation regelmässig zu kontrollieren, zu unterzeichnen und spätestens beim Ausfüllen des Bildungsberichts ausführlich zu besprechen.
Die berufsneutrale Lerndokumentation des SDBB-Verlags besteht aus den folgenden Elementen:
- Heft "Anleitung zum Führen der Lerndokumentation"
- Ordner mit einem Register
- Block mit Lernberichtsformularen
Die gesamte Lerndokumentation oder einzelne Elemente können im Shop des SDBB-Verlags bestellt werden.