Praktikum

Lernende, die eine schulisch organisierte Grundbildung ablegen (Handelsmittelschulen / Wirtschaftsmittelschulen, private anerkannte Bildungsinstitutionen), absolvieren einen Teil ihrer beruflichen Praxis in einem Praktikumsbetrieb. An Handelsmittelschulen kann die berufliche Praxis auch in der Schule absolviert werden.

Die Anbietenden der schulisch organisierten Grundbildung schliessen mit den Anbietenden des Praktikums einen Vertrag ab, in dem der Umfang der beruflichen Praxis und allfällige Lohnzahlungen festgelegt werden. Die Praktikumsanbietenden schliessen mit der lernenden Person einen Praktikumsvertrag ab. Dieser bedarf der Genehmigung durch die kantonale Behörde, wenn das Praktikum länger als sechs Monate dauert.

Das SDBB stellt ein Formular für einen Praktikumsvertrag zur Verfügung. Es ist dem national einheitlichen Lehrvertrag ähnlich, berücksichtigt aber die besonderen Bedürfnisse der Praktika.

Um die Jugendlichen auf die Berufsbildung vorzubereiten, werden auch im Rahmen von Brückenangeboten Praktika angeboten.