Berufliche Grundbildung
Eidg. Berufsattest (EBA), eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und eidg. Berufsmaturität (BM)
Die berufliche Grundbildung vermittelt Fähigkeiten und Fertigkeiten, die im Berufsleben benötigt werden. Sie findet in der Regel in einem Lehrbetrieb, in einer Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen statt. Die berufliche Grundbildung ist in einer Bildungsverordnung sowie einem Bildungsplan geregelt und wird mit einem Qualifikationsverfahren abgeschlossen. Sie führt zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss, der zur Teilnahme an höheren Berufsbildungen berechtigt.
Die zweijährige berufliche Grundbildung richtet sich an praktisch begabte, aber schulisch schwächere Lernende. Sie führt zu einem eidg. Berufsattest (EBA) und kann nach Bedarf verlängert oder verkürzt werden. Im Anschluss an die zweijährige berufliche Grundbildung kann eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert werden. Diese zweite Ausbildung kann je nach Berufsfeld und Möglichkeiten in verkürzter Form abgeschlossen werden.
Merkblatt 15: Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung wird mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen. Dieses eröffnet den Zugang zur höheren Berufsbildung. Bei guten schulischen Leistungen kann die Grundbildung durch die Berufsmaturität ergänzt werden. Die drei- oder vierjährige Grundbildung kann nach Bedarf verlängert oder verkürzt werden.
Merkblatt 16: Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) durch eine erweiterte Allgemeinbildung; sie wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen. Die Berufsmaturität kann während der Grundbildung (BM1) oder danach (BM2) absolviert werden.
Inhaber/innen eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses können prüfungsfrei an einer Fachhochschule in einer mit ihrem Beruf verwandten Studienrichtung studieren. Mit einer Ergänzungsprüfung (Passerelle) stehen ihnen auch die universitären Hochschulen offen.
Schulisch organisierte Ausbildung SOG
In einigen Berufen erfolgt die berufliche Grundbildung in einem schulischen Vollzeitangebot. Dabei kann es sich um ein öffentliches Angebot wie eine Lehrwerkstätte, eine Handelsmittelschule (HMS) oder eine Informatikmittelschule (IMS) handeln.
Wer ein schulisches Vollzeitangebot besucht, absolviert (mit Ausnahme der Lehrwerkstätten) während der Dauer der beruflichen Grundbildung ein Praktikum, in dem praktische Fertigkeiten vermittelt werden. Auch die schulisch organisierten Grundbildungen führen zu einem eidgenössischen Abschluss.
Für die Umsetzung der SOG in den Kantonen hat die SBBK verschiedene Empfehlungen für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ erlassen.