Abwesenheiten handhaben

Umgang mit Abwesenheiten von Berufsbildenden und Lernenden

Abwesenheit der Lernenden

Die Lernenden sind während des Schulbesuchs, der überbetrieblichen Kurse und der Ferien vom Betrieb abwesend. Diese Abwesenheiten werden im individuellen Bildungsplan festgehalten.

Dazu sind Absenzen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, wegen Krankheit und Unfall sowie Jugendurlaub und anderen Gründen zulässig. Die Dauer hängt vom Anlass ab und richtet sich nach Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Normalarbeitsvertrag (NAV), Betriebsordnung, Orts-, Betriebs- oder Branchenregel. Eine generelle gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht für die Zeit der Abwesenheit besteht nicht. In der Regel dürfen jedoch keine Abzüge vom Monatslohn vorgenommen werden.

Unterschiedliche Abwesenheiten handhaben

Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse, Berufsmaturitätsunterricht
Ferien, Jugendurlaub und sonstige Abwesenheiten
Krankheit und Unfall

Abwesenheit der Berufsbildner/innen

Wenn die Berufsbildner/innen nicht selbst anwesend sind, können sie auch Fachkräfte aus dem Betrieb beauftragen, den Lernenden einen Teil der beruflichen Praxis zu vermitteln. Als Fachkraft gilt, wer über eine abgeschlossene berufliche Grundbildung im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Die Verantwortung bleibt auch in diesem Fall bei den Berufsbildner/innen.

Die Summe der Stellenprozente aller Berufsbildner/innen im Betrieb ist massgebend für die Höchstzahl der Lernenden und wird im Lehrvertrag festgelegt. Die Höchstzahl der Lernenden wird in den Bildungsverordnungen der jeweiligen Berufe definiert. 

Passende Dokumente

Merkblatt 04: Ferienregelung für Lernende in der beruflichen GrundbildungHerunterladen
Merkblatt 17: Berufliche Grundbildung und MilitärHerunterladen
Merkblatt 203: Krankheit und UnfallHerunterladen
Merkblatt 208: Schwangerschaft und MutterschaftHerunterladen

Fragen und Antworten

FAQWie viel Ferien haben Lernende?Öffnen
FAQBerechtigt Jugendarbeit zu zusätzlichen Ferien?Öffnen
FAQWer übernimmt die Versicherung der Lernenden gegen Krankheit oder Unfall?Öffnen
FAQWelche Pflichten haben Lehrbetriebe bei einer Schwangerschaft?Öffnen
FAQWas passiert, wenn Lernende im Betrieb länger fehlen?Öffnen