Arbeitsvertragsrecht
Der Arbeitsvertrag ist im OR geregelt. Arbeitsverträge sind: der Einzelarbeitsvertrag, der Lehrvertrag, der Handelsreisendenvertrag, der Heimarbeitsvertrag, der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und der Normalarbeitsvertrag (NAV). Diese Vertragsverhältnisse sind Bestandteil des Privatrechts, aber wegen der starken Einwirkungen der Arbeitsverhältnisse auf die Persönlichkeit mit zwingenden Vorschriften versehen. Die Freiheit der Vertragsgestaltung wird zudem durch zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften eingeschränkt, die sich im Arbeitsgesetz und im Berufsbildungsgesetz (BBG) finden.
Die wichtigsten Bestimmungen sind im «Wegweiser durch die Berufslehre » aufgeführt.
Rechtliche Grundlagen
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