Pausen (Arbeitspausen)

Pausen sind betrieblich vorgesehene Arbeitsunterbrechungen. Sie bezwecken die körperliche und geistige Erholung sowie die Erhaltung der Leistungsbereitschaft und der Leistungseffizienz. Sie dienen damit auch der Arbeitssicherheit.

Nach dem Arbeitsgesetz beträgt die Mindestpause ¼ Stunde, wenn mehr als 5 ½ Stunden zusammenhängend gearbeitet wird. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 bis 9 Stunden ist von den Arbeitgebenden eine Pause von mindestens ½ Stunde zu gewähren. Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Lernenden und Arbeitnehmenden den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.

In der Praxis gibt es neben der Mittagspause, die erwiesenermassen aus Erholungsgründen nicht weniger als 45 Minuten dauern soll, in vielen Berufen und Branchen Vormittags- und Nachmittagspausen, deren Dauer vom Betrieb bzw. im Vertrag festgelegt wird. Diese Arbeitsunterbrüche sind vor allem auch für die noch im Wachstum begriffenen Jugendlichen sinnvoll.