Berufsbildungsamt

Die Kantone sind mit dem Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung beauftragt. Die zuständige Behörde ist meistens ein Berufsbildungsamt (auch: Amt für Berufsbildung, AfB) oder ein Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) oder eine Dienststelle (z. B. Dienststelle für Berufsbildung und Weiterbildung, Fachstelle für Berufsbildung). Es ist das Kompetenzzentrum für alle Fragen der Berufsbildung im Kanton. In einigen Kantonen gehört auch die Berufsinformation und die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in den Verantwortungsbereich des Berufsbildungsamts.

Die Berufsbildungsämter sind im Rahmen des Bundesgesetzes und der kantonalen Gesetzgebung zuständig für die Steuerung der Berufsbildung in finanzieller und die Koordination in inhaltlicher Hinsicht. In personeller Hinsicht sind sie für ihren Verantwortungsbereich zuständig.

Sie üben die Aufsicht über die berufliche Grundbildung aus (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse üK), stellen die Abschlussprüfungen und anderen Qualifikationsverfahren sicher und sorgen in Zusammenarbeit mit den Bildungspartnern für die Qualitätsentwicklung an den drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliches Kurszentrum).

Sie beteiligen sich an der Weiterentwicklung der Berufsbildung, indem sie Projekte selbst initiieren und durchführen oder sich an Projekten anderer Trägerschaften beteiligen oder deren Finanzierung gewährleisten.

Sie koordinieren ihre Tätigkeit regional, sprachregional und schweizerisch im Rahmen der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz der EDK und mit dem Bund sowie den Organisationen der Arbeitswelt. Insbesondere garantieren sie die Mobilität der Lernenden mittels interkantonaler Vereinbarungen der EDK (Berufsfachschulvereinbarung BFSV, Fachschulvereinbarung FSV).

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