Betriebsbesuch

Die Aufsicht über die berufliche Grundbildung beinhaltet auch die Prüfung der Qualität der Bildung in beruflicher Praxis. Deshalb müssen die kantonalen Behörden bzw. ihre Ausbildungsberater/innen, Berufsinspektoren oder Berufsinspektorinnen (oder auch Mitglieder von Aufsichts- oder Fachkommissionen) einen Betriebsbesuch vornehmen und sich so vergewissern, ob die Vermittlung der beruflichen Praxis im Lehrbetrieb vorschriftsgemäss durchgeführt wird. Ein Betriebsbesuch wird von der kantonalen Behörde auch vorgenommen, wenn ein Betrieb neu eine Bildungsbewilligung beantragt.

Die von der kantonalen Behörde bezeichneten Personen haben Zutritt zu den Arbeits- und Unterkunftsräumen der Lernenden. Sie können von den Beteiligten Auskünfte verlangen sowie in die Bildungsberichte und Lerndokumentationen Einsicht nehmen.