Finanzierung der Berufsbildung
Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt tragen zur Finanzierung der Berufsbildung bei. Die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung liegen im Vergleich zur beruflichen Grundbildung stärker in der Verantwortung der Unternehmen und der Arbeitnehmer/innen und werden von ihnen zu einem wesentlichen Teil getragen. Ab 2018 engagiert sich der Bund stärker bei der Finanzierung der höheren Berufsbildung (Beiträge für Kurse, die auf eidg. Prüfungen vorbereiten, siehe «Höhere Berufsbildung»).
Berufliche Grundbildung
Öffentliche Hand
Die Kantone, die für den Vollzug in der Berufsbildung zuständig sind, kommen für über drei Viertel der Kosten der öffentlichen Hand auf. Der Bund hat mit dem Berufsbildungsgesetz (BBG) von 2002 seinen Anteil an der Berufsbildung auf einen Viertel der Gesamtkosten der öffentlichen Hand erhöht. Zehn Prozent dieser Bundesmittel sind für die Förderung von Entwicklungsprojekten und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse vorgesehen.
Organisationen der Arbeitswelt
Mit ihren Angeboten tragen Berufsverbände und Branchenorganisationen zur Finanzierung bei: Sie leisten Grundlagenarbeiten (z. B. Erarbeiten der Bildungsverordnungen und Bildungspläne), führen zum Teil eigene Bildungsinstitutionen (üK-Kurszentren u. a.) und betreiben Berufswerbung. Sie sind für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse verantwortlich.
Lehrbetriebe
Die Ausgaben der Lehrbetriebe für die Berufsbildung können als Investition betrachtet werden. Die Betriebe stellen die Ausbildung der lernenden Person sicher und zahlen ihr einen Lohn. Die Berufsbildung lohnt sich insgesamt für die Betriebe. Gemäss einer Untersuchung aus dem Jahr 2009 stehen den Bruttokosten der Betriebe für Ausbildung in der Höhe von 5,3 Milliarden Franken produktive Leistungen der Lernenden von 5,8 Milliarden Franken gegenüber.