Lehrstellenwechsel
Ein Lehrverhältnis wird grundsätzlich für die ganze vertragliche Dauer der beruflichen Grundbildung eingegangen. Ein Wechsel der Lehrstelle kann sich aber aufdrängen, wenn die betrieblichen Voraussetzungen für die weitere Bildung in beruflicher Praxis nicht mehr gegeben sind, wenn die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner und die lernende Person nicht zueinander passen oder wenn das Lehrverhältnis durch besondere Vorkommnisse zu stark belastet ist. Ein Wechsel muss in jedem Fall unter Einbezug des Berufsbildungsamts erfolgen, insbesondere auch deshalb, weil der bestehende Lehrvertrag aufgelöst und ein neuer abgeschlossen wird.
In Berufen der Landwirtschaft ist es Tradition, die einzelnen Lehrjahre der beruflichen Grundbildung in verschiedenen Lehrbetrieben zu absolvieren. Alle Teillehrverträge müssen zu Beginn der beruflichen Grundbildung vorliegen.