Berufsbildungsgesetz (BBG)

Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung, in Kraft seit 1. Januar 2004, ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für alle Berufsbereiche ausserhalb der Bildungsbereiche der Hochschulen. Auch die vormals separat geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) sowie Land- und Waldwirtschaft sind im Berufsbildungsgesetz (BBG) geregelt. Es enthält die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundes zu folgenden Bereichen:

  • berufliche Grundbildung, einschliesslich Berufsmaturität
  • höhere Berufsbildung
  • berufsorientierte Weiterbildung
  • Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel
  • Bildung der Berufsbildungsverantwortlichen
  • Zuständigkeit und Grundsätze der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
  • Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung

Es ordnet auch die Vollzugsorganisation (Behörden, Verwaltungsrechtspflege, Strafbestimmungen).

Ergänzt wird das Berufsbildungsgesetz (BBG) durch Vollzugsvorschriften des Bundes und der Kantone. Beispiele:

  • Verordnung über die Berufsbildung vom 19.11.2003 (BBV)
  • Bildungsverordnungen zu den einzelnen Berufen
  • Vollzugsvorschriften der Kantone (Einführungs- oder Vollzugsgesetze)
  • Verordnung des SBFI über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
  • Verordnung des WBF über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen

Im Lehrverhältnis sind neben der eigentlichen Berufsbildungsgesetzgebung die OR-Bestimmungen über den Lehr- und Arbeitsvertrag und die Arbeitsschutzgesetzgebung zu beachten.

Weitere Informationen

Kant. Einführungsgesetze zum BBG