Bildungsbewilligung

Lehrbetriebe müssen über eine kantonale Bildungsbewilligung verfügen. Sie berechtigt zur Ausbildung in einem bestimmten Beruf. Sie wird auf Grund einer Überprüfung vor Ort (Betriebsbesuch) durch die kantonale Behörde ausgestellt. Diese überprüft, ob die verantwortlichen Berufsbildner/innen und die Fachkräfte im Lehrbetrieb beschäftigt sind und kontrolliert, ob sie über die qualifizierte fachliche Bildung und den berufspädagogischen Hintergrund verfügen. In den Bildungsverordnungen sind diese Vorschriften berufsspezifisch geregelt.

Zudem muss der Lehrbetrieb nachweisen, dass er standardgemäss eingerichtet ist und die für den Lehrberuf vorgesehenen Bildungsinhalte vermitteln kann. 

Erst nach Erhalt der Bildungsbewilligung kann ein Lehrvertrag genehmigt werden.

Anbieter/innen von schulisch organisierten Grundbildungen bedürfen ebenfalls einer Bildungsbewilligung durch den Kanton.

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