Aufsicht

Es ist Aufgabe der kantonalen Behörden, meistens der Berufsbildungsämter, die Aufsicht über die gesamte berufliche Grundbildung – im betrieblichen wie im schulischen Teil – wahrzunehmen.

Zur Aufsicht gehören insbesondere die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien und die Koordination der Aufgaben aller Beteiligten an der beruflichen Grundbildung.

Im Weiteren überwacht die Aufsicht im betrieblichen Teil der beruflichen Grundbildung:

  • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Lehrvertrag
  • die Einhaltung des Lehrvertrags durch die Vertragsparteien
  • die Qualität der Bildung in beruflicher Praxis (inkl. überbetriebliches Kurszentrum und vergleichbare dritte Lernorte)
  • die Prüfungen und andere Qualifikationsverfahren

Zu den Kernaufgaben der schulischen Aufsicht gehören:

  • Sicherstellung der Qualität der schulischen Bildung
  • Beratung und Begleitung der Schulleitungen und Schulkommissionen in pädagogischen, psychologischen, betriebs-wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen

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