Verfügung

Verfügungen sind formelle Verwaltungsakte gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen. Verfügungen können Anordnungen enthalten, ein Gesuch gutheissen oder ablehnen sowie einen Sachverhalt oder ein Rechtsverhältnis feststellen.

Beispiele von Verfügungen: Erteilung oder Verweigerung der Bildungsbewilligung, Genehmigung des Lehrvertrags, Entzug der Bildungsbewilligung, Erteilung des Fähigkeitszeugnisses usw.

Da Verfügungen die Bürger/innen zu einem Verhalten oder einer Leistung zwingen oder sonstwie in deren Rechte eingreifen, sind sie an Voraussetzungen und Formen gebunden. So braucht jede Verfügung eine rechtliche Grundlage.

Formelle Erfordernisse einer Verfügung sind insbesondere:

  • schriftliche Eröffnung (Verfügungen sind schriftlich mitzuteilen)
  • Erläuterung, auf welche Gesetzesartikel sich die Verfügung abstützt
  • Begründung, wenn die Verfügung oder ein Beschwerdeentscheid einem Begehren nicht oder nicht voll entspricht
  • Rechtsmittelbelehrung (Hinweis, innert welcher Frist und bei welcher Beschwerdeinstanz die Verfügung angefochten werden kann)

In der Praxis werden einfache und klar gesetzlich festgelegte Verwaltungsanordnungen oft durch einen einfachen Brief mitgeteilt: z. B. wenn den Begehren der Gesuchstellenden in allen Teilen entsprochen werden kann. Die formellen Erfordernisse müssen insbesondere dann beachtet werden, wenn ein Gesuch abgelehnt werden muss. Wird dies in einem Brief mitgeteilt, so muss auf jeden Fall der Hinweis stehen, dass die Gesuchstellenden die Möglichkeit haben, eine rekursfähige Verfügung zu verlangen.