Berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung (auch: Lehre, Berufslehre) dient der Vermittlung und dem Erwerb von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in einem Beruf oder in einem Berufsfeld tätig sein zu können. Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Kurszentrum. Die Handlungskompetenzen, die Bildungsinhalte und deren Aufteilung auf die Lernorte sind in den vom Bund erlassenen Bildungsverordnungen für die ein- zelnen Berufe respektive im jeweiligen Bildungsplan festgelegt.

Die berufliche Grundbildung ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und ist Basis für lebenslanges Lernen. Ungefähr zwei Drittel der Jugendlichen absolvieren nach der obligatorischen Schulzeit eine berufliche Grundbildung. Ihnen stehen folgende Wege offen:

Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Dient der Vermittlung der Qualifikationen zur Ausübung eines bestimmten Berufs und bietet Zugang zur höheren Berufsbildung.

Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA)
Dient der Vermittlung von Qualifikationen zur Ausübung eines Berufs mit einfacheren Anforderungen. Sie führt zu einem anerkannten Abschluss mit einem eigenständigen Bildungsprofil und gewährt den Zugang zu einer in der Regel verkürzten drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis.

Eidg. Berufsmaturität
Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung kann ergänzt werden mit der eidg. Berufsmaturität.

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