Berufsmaturität (BM)
Die eidg. Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Die erweiterte Allgemeinbildung wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen.
Wer eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ beginnt, kann parallel dazu den Berufsmaturitätsunterricht besuchen (BM 1), sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Lehrvertrag ist anzukreuzen, ob die lernende Person den Berufsmaturitätsunterricht besucht oder nicht besucht.
Wer eine berufliche Grundbildung mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis abgeschlossen hat, kann den Berufsmaturitätsunterricht in einem Vollzeitlehrgang oder berufsbegleitend in einem Teilzeitlehrgang besuchen (BM 2) und so das eidg. Berufsmaturitätszeugnis erwerben.
Die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung (EBMP) bietet die Möglichkeit, ohne den Besuch eines anerkannten Bildungsgangs der Berufsmaturität ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis zu erreichen. Voraussetzung zur Zulassung zur EBMP ist ein eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein altrechtliches Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule.
Der Unterricht umfasst folgende Bereiche:
- einen Grundlagenbereich
- einen Schwerpunktbereich
- einen Ergänzungsbereich
Für alle Ausrichtungen der Berufsmaturität enthält der Grundlagenbereich folgende Fächer:
- erste Landessprache
- zweite Landessprache
- dritte Sprache
- Mathematik
Zum Schwerpunktbereich gehören folgende Fächer:
- Finanz- und Rechnungswesen
- Gestaltung, Kunst, Kultur
- Information und Kommunikation
- Mathematik
- Naturwissenschaften
- Sozialwissenschaften
- Wirtschaft und Recht
Je nach Ausrichtung der Berufsmaturität sind davon zwei Fächer zugeteilt.
Zum Ergänzungsbereich gehören folgende Fächer:
- Geschichte und Politik
- Technik und Umwelt
- Wirtschaft und Recht
Je nach Ausrichtung der Berufsmaturität sind davon zwei Fächer zugeteilt.
Neben der Vermittlung der fachlichen Inhalte hat die Berufsmaturität unter anderem durch interdisziplinäre Arbeiten das Ziel, die Methodenkompetenz sowie die Sozial- und Selbstkompetenz zu fördern. Zur Berufsmaturitätsprüfung gehört deshalb auch eine interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA). Die Lernenden bearbeiten ein Projekt und verfassen eine eigenständige Arbeit, die Bezüge herstellt zu mindestens zwei Berufsmaturitätsfächern und zur Arbeitswelt.
Die Inhaber/innen eines eidg. Berufsmaturitätszeugnisses sind zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule berechtigt. Entspricht die Grundbildung nicht dem gewünschten Studienbereich, so kann die Fachhochschule für die Zulassung ein qualifizierendes Praktikum (Arbeitswelterfahrung) verlangen.
Den Inhaber/innen eines eidg. Berufsmaturitätszeugnisses steht ebenso die Ergänzungsprüfung «Berufsmaturität/Fachmaturität – universitäre Hochschulen» (Passerelle) offen. Das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung berechtigt sie zum Zugang an eine Universität in der Schweiz, an eine Eidg. Technische Hochschule oder an eine pädagogische Hochschule.
Für jedes Berufsmaturitätszeugnis wird ein Certificate Supplement ausgestellt, in dem die Klassifizierung gemäss ISCED (International Standard Classification of Education) aufgeführt ist (supplementprof.ch).