Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung erlangen, ohne hierfür eine Berufslehre durchlaufen zu müssen. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) lässt für den Nachweis von beruflichen Handlungskompetenzen (Qualifikationen) mehrere Möglichkeiten offen: Das Spektrum reicht von reglementierten, strukturierten Verfahren für Berufsgruppen oder Teilen davon bis hin zu anderen Qualifikationsverfahren.

Grundsätzlich gibt es vier Wege, um als Erwachsener ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA zu erlangen:

  • die Validierung von Bildungsleistungen
  • die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
  • die verkürzte berufliche Grundbildung
  • die reguläre berufliche Grundbildung

Validierung von Bildungsleistungen
Berufliche Qualifikationen (Handlungskompetenzen) werden auf unterschiedlichen Wegen erworben, einerseits in den üblichen, strukturierten Bildungsangeboten und andererseits durch Praxiserfahrung am Arbeitsplatz, bei der Haus- und Familienarbeit oder in der Freizeit. Deshalb können Erwachsene auch durch Validierung ihrer Berufserfahrung und beruflichen Handlungskompetenzen einen Berufsabschluss erlangen. Vorausgesetzt wird eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung (einen Teil davon im angestrebten Beruf). Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zudem glaubhaft machen, dass sie den Anforderungen des jeweiligen Qualifikationsverfahrens genügen, also bereits mehrheitlich über die nötigen Handlungskompetenzen verfügen.

Im Validierungsverfahren weisen die Kandidierenden ihre bisherigen Bildungsleistungen und beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier nach. Gestützt darauf eruieren Berufs- und Allgemeinbildungsexperten, ob die für den eidg. Abschluss geforderten Qualifikationen vorhanden sind. Falls Lücken bestehen, haben die Kandidierenden in der Regel fünf Jahre Zeit, die fehlenden Kompetenzen durch ergänzende Bildung zu erwerben und danach das Validierungsdossier zur erneuten Beurteilung einzureichen. Werden die für den Beruf notwendigen Qualifikationen erfüllt, wird das entsprechende Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest erteilt.

Eine Validierung ist nur möglich in Berufen, für die ein Qualifikationsprofil und eine Regelung des anderen Qualifikationsverfahrens vorliegen. Diese werden von den Organisationen der Arbeitswelt entwickelt, vom SBFI anerkannt und im Berufsverzeichnis veröffentlicht.

Die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
Art. 32 der Berufsbildungsverordnung BBV sieht vor, dass Erwachsene auch ohne entsprechende berufliche Grundbildung eine Abschlussprüfung (ein Qualifikationsverfahren) ablegen können. Vorausgesetzt wird eine mehrjährige Tätigkeit im angestrebten Beruf. Sind im theoretischen Wissen Lücken vorhanden, müssen diese in berufskundlichen und/oder allgemeinbilden Kursen geschlossen werden. Zuständig für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons

Die verkürzte berufliche Grundbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Erwachsene eine verkürzte berufliche Grundbildung absolvieren. Mit dem Lehrbetrieb ist ein Lehrvertrag abzuschliessen. Es gibt einerseits die individuelle Verkürzung. Hier bringen die Kandidaten entweder einen anderen Berufs- oder Bildungsabschluss oder Berufserfahrung mit. Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons entscheidet, ob eine Verkürzung gewährt wird. Andererseits gibt es die branchenspezifische Verkürzung. Hier werden spezielle (verkürzte) Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten.

Reguläre berufliche Grundbildung
Erwachsene können in einem Lehrbetrieb oder in einer Lehrwerkstätte eine reguläre berufliche Grundbildung absolvieren. Sie suchen – wie die Jugendlichen – eine Lehrstelle und unterzeichnen mit dem Lehrbetrieb den Lehrvertrag.

Bei allen Wegen können bereits erbrachte Bildungsleistungen angerechnet werden. Informationen erteilt das kantonale Berufsbildungsamt.

Weitere Informationen

sbfi.admin (Bildung/Berufliche Grundbildung/Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene); berufsberatung (Berufstätige/r); Handbuch berufliche Grundbildung für Erwachsene, 2018, SBFI (ehem. BBT)