Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA)

Die zweijährige berufliche Grundbildung ist wie die drei- oder vierjährige Grundbildung in einer Bildungsverordnung geregelt und führt zu einem eidgenössischen Berufsabschluss. Sie dient der Vermittlung von Qualifikationen zur Ausübung eines Berufs mit einfacheren Anforderungen. Der Unterricht in einer Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse sind in der jeweiligen Bildungsverordnung geregelt.

Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst nach einem üblichen Qualifikationsverfahren (meist Abschlussprüfung) mit einem eidg. Berufsattest ab. Die Grundbildung kann je nach Bedürfnis der lernenden Person angemessen verlängert oder verkürzt werden.

Treten bei den Lernenden Lernschwierigkeiten auf, die den Abschluss der beruflichen Grundbildung gefährden können, so wird die lernende Person mit einer individuellen Begleitung unterstützt. Damit sollen die Jugendlichen ihre Kompetenzen so weit entwickeln, dass sie die Ausbildung erfolgreich abschliessen können. Die individuelle Begleitung hilft insbesondere, soziale Benachteiligungen auszugleichen.

Für Lernenden, die das Qualifikationsverfahren nicht bestehen und den Berufsattestabschluss nicht erreichen können, kann ein individueller Kompetenznachweis (IKN) ausgestellt werden (s. Kompetenznachweis).

Nach Abschluss der zweijährigen beruflichen Grundbildung kann – je nach Möglichkeit des Berufsfelds – eine allenfalls verkürzte drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert und mit einem EFZ abgeschlossen werden. Die Durchlässigkeit wird in der entsprechenden Bildungsverordnung geregelt.

Zum eidg. Berufsattest EBA wird eine Zeugniserläuterung abgegeben, in der das Niveau des Abschlusses im NQR-CH-BB (nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung) aufgeführt ist (supplementprof.ch).