Berufsreform
Die Reform der beruflichen Grundbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Um eine Reform sinnvoll umzusetzen, werden die aktuelle Situation sowie die zukünftige Entwicklung von Berufen in Berufsentwicklungsprofilen untersucht. Dabei werden die möglichen Entwicklungen und Positionierungen der einzelnen Berufe im wirtschaftlichen, technologischen, soziokulturellen, berufsspezifischen und bildungssystematischen Umfeld beurteilt.
Die Organisation der Arbeitswelt stellt den Antrag auf Erarbeitung einer Bildungsverordnung, übernimmt die operative Projektleitung und definiert die Inhalte des Berufs. Der Bund (SBFI) erlässt die Bildungsverordnung (Verordnung über die berufliche Grundbildung) und begleitet den gesamten Reformprozess. Die Kantone sind für den Vollzug der Bildungsverordnung verantwortlich. Sie begleiten und unterstützen den Reformprozess von Beginn an, indem sie eine bildungssachverständige Person in die Reformkommission delegieren.