Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Die Bildung findet an den drei Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Kurszentrum statt. Die Ziele und Anforderungen und deren Aufteilung auf die Lernorte sind in den vom Bund erlassenen Bildungsverordnungen für die einzelnen Berufe respektive im jeweiligen Bildungsplan festgelegt.

Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung wird mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen. Dieses eidg. Fähigkeitszeugnis bescheinigt, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung eines Berufs mitbringt.

Während oder nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung kann der Berufsmaturitätsunterricht besucht und das eidg. Berufsmaturitätszeugnis erworben werden.

Der Inhaberin bzw. dem Inhaber eines eidg. Fähigkeitszeugnisses stehen eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der höheren Berufsbildung oder der berufsorientierten Weiterbildung offen.

Zum eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ wird eine Zeugniserläuterung abgegeben, in der das Niveau des Abschlusses im NQR-CH-BB (nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung) aufgeführt ist (supplementprof.ch).