Ausweise der Berufsbildung
Je nachdem, welchen Bildungstyp eine lernende Person absolviert hat, erhält sie am Ende ihrer beruflichen Grundbildung:
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung
- eidg. Berufsattest (EBA) für eine zweijährige berufliche Grundbildung
- zusätzlich zum eidg. Fähigkeitszeugnis das eidg. Berufsmaturitätszeugnis, wenn die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung abgelegt worden ist
Der Zusatz «diplomiert» oder «dipl.» darf bei diesen Abschlüssen nicht verwendet werden. Eine Gärtnerin mit eidg. Fähigkeitszeugnis kann sich «Gärtnerin EFZ» nennen, mit eidg. Berufsattest «Gärtnerin EBA».
Die Ausbildungsgänge der höheren Berufsbildung werden wie folgt abgeschlossen:
- eidg. Berufsprüfung: eidgenössischer Fachausweis (z.B. Hauswart mit eidg. Fachausweis)
- eidg. höhere Fachprüfung: eidgenössisches Diplom (z.B. dipl. Grafik-Designer)
- Prüfung an einer höheren Fachschule: eidg. anerkanntes Diplom dieser Schule (z.B. dipl. Marketingmanager/in HF)
Rechtliche Grundlagen
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