Revision

Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sind angehalten, ihre beruflichen Grundbildungen/Berufslehren periodisch, alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen zu überprüfen. Diese Fünfjahresüberprüfung mündet je nach Ergebnis in einer Revision der Bildungserlasse (Bildungsverordnung und Bildungsplan).

Um eine solche Revision sinnvoll umzusetzen, werden die aktuelle Situation sowie die zukünftige Entwicklung von Berufen untersucht. Dabei werden die möglichen Entwicklungen und Positionierungen der einzelnen Berufe im wirtschaftlichen, technologischen, soziokulturellen, berufsspezifischen und bildungssystematischen Umfeld beurteilt.

Die OdA stellt den Antrag auf Überarbeitung einer Bildungsverordnung, übernimmt die operative Projektleitung und definiert die Inhalte des Berufs. Der Bund (SBFI) erlässt die Bildungsverordnung (Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung) und begleitet den gesamten Revisionsprozess. Die Kantone sind für den Vollzug der Bildungsverordnung verantwortlich. Sie begleiten und unterstützen den Revisionsprozess von Beginn an, indem sie eine bildungssachverständige Person in die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) delegieren.

Die Überführung eines «Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung» in eine Bildungsverordnung nach Berufsbildungsgesetz von 2002 wurde als Berufsreform bezeichnet. Die Berufsreformen sind abgeschlossen.

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Bildung/Berufliche Grundbildung/Berufsentwicklung