Arbeitsgesetz (ArG)

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 1964 ist für den Grossteil der Arbeitsverhältnisse anwendbar. Das Arbeitsgesetz ist Teil des öffentlichen Rechts und enthält Bestimmungen über den Schutz der Arbeitnehmenden in öffentlichen und privaten Betrieben. Insbesondere regelt es den Gesundheitsschutz, die Arbeits- und Ruhezeit, den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden, der schwangeren Frauen und der stillenden Mütter. Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind in der Regel zwingend und werden von Amtes wegen überwacht.

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