Lehrverhältnis
Das Lehrverhältnis bezeichnet die Beziehungen zwischen lernender Person und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf Grund eines Lehrvertrags im dualen Berufsbildungssystem. Es hat Ausbildungs- und Erziehungsaufgaben zum Inhalt sowie die Pflichten der Arbeitgeber/innen, der Berufsbildner/innen oder der von ihnen für die Ausbildung bezeichneten Fachkräfte. Die Lern- und Arbeitspflicht der Lernenden sowie Anordnungen und Weisungen sind ebenfalls Inhalt des Lehrverhältnisses. Lehrverhältnisse gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) unterstehen der staatlichen Aufsicht.
Lehrverhältnisse gibt es nicht nur in Lehrbetrieben, sondern auch in Lehrwerkstätten und Lehrbetriebsverbünden.
Rechtliche Grundlagen