Arbeitnehmer/in

Arbeitnehmende sind Vertragspartei eines Einzelarbeitsvertrags. Arbeitnehmende leisten gemäss OR gegen entsprechenden Lohn Arbeit im Dienste der Arbeitgebenden und haben diesen gegenüber verschiedene Treuepflichten zu erfüllen (Wahrung der Interessen der Arbeitgebenden). Beim Lehrvertrag sind die Lernenden Vertragspartei.