Zeugnisse

Zeugnisse werden zur schriftlichen Beurteilung des Verhaltens, der Fähigkeiten und Leistungen der Lernenden in bestimmten Zeitabschnitten und am Ende der beruflichen Grundbildung ausgestellt.

Die Berufsfachschule beurteilt die Leistungen mit Noten von 6 bis 1 jeweils am Semesterende. Gegen ungerechtfertigte Noten kann Einspruch bei den von den Kantonen bezeichneten Behörden erhoben werden. Ebenso ist eine vorschriftswidrige Durchführung oder Bewertung der Abschlussprüfung bei den von den Kantonen bezeichneten Behörden rekursfähig.

Als Zeugnis im weiteren Sinne ist auch der vom Lehrbetrieb zu erstellende Bildungsbericht zu verstehen, der semesterweise den Stand der Ausbildung und die Lernfortschritte der lernenden Person festhält.

Gegen Ende der beruflichen Grundbildung hat die lernende Person die Abschlussprüfung zu absolvieren. Bei genügenden Leistungen erhält die lernende Person das eidg. Berufsattest (EBA), das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), und allenfalls das eidg. Berufsmaturitätszeugnis.

Der Lehrbetrieb ist verpflichtet, der lernenden Person am Ende der beruflichen Grundbildung ein Arbeitszeugnis, das sogenannte Lehrzeugnis, auszustellen. Es enthält mindestens Angaben über den erlernten Beruf, die Art der Arbeit und die Dauer der beruflichen Grundbildung. Normalerweise enthält es auch Angaben über Fähigkeiten, Leistungen und Verhalten.

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