Eidg. höhere Fachprüfung
Die eidg. höhere Fachprüfung (früher: Meisterprüfung) ist ein Abschluss auf Stufe der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe). Damit soll festgestellt werden, ob die Bewerber und Bewerberinnen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen, um einen Betrieb selbstständig zu leiten oder als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld zu fungieren.
Für jede eidg. höhere Fachprüfung – z. B. dipl. Baumeister, dipl. Geigenbaumeister, dipl. ICT-Manager, dipl. Tourismus-Expertin – hat die zuständige Trägerschaft bestehend aus einer oder mehreren Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverband) eine Prüfungsordnung zu erarbeiten, die der Genehmigung des SBFI unterliegt.
Als Titel für die Inhaberin bzw. den Inhaber des eidg. Diploms wird der Berufsbezeichnung der Zusatz «diplomiert» oder «mit eidg. Diplom» beigefügt: z. B. dipl. Wirtschaftsprüferin oder Coiffeur mit eidg. Diplom. In den handwerklichen Berufen sind die Meistertitel noch üblich, z. B. Schreinermeisterin, Gärtnermeister.
Werden in einem Bereich sowohl eine eidg. Berufsprüfung als auch eine höhere Fachprüfung angeboten, so stellt die Fachprüfung höhere Anforderungen.
Ein Diplomzusatz, in dem aufgeführt ist, auf welchem Niveau der Abschluss innerhalb des Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) eingestuft wird, ist für jede eidg. höhere Fachprüfung vorgesehen (werden fortlaufend ergänzt).
Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen für die eidg. höhere Fachprüfung werden vom Bund mit finanziellen Beiträgen unterstützt (siehe «Höhere Berufsbildung»).
Weitere Informationen
sdbb (Abwicklungsstelle EP)