Diplome
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer eidg. Berufsprüfung erhalten einen vom SBFI ausgestellten Fachausweis z.?B. Hauswart mit eidgenössischem Fachausweis.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von eidg. höheren Fachprüfungen erhalten ein vom SBFI ausgestelltes Diplom. Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Diploms kann der betreffenden Berufsbezeichnung den Zusatz «diplomiert» beifügen, beispielsweise: dipl. Wirtschaftsprüfer oder Coiffeur mit eidg. Diplom. In den handwerklichen Berufen sind die Meistertitel noch üblich, z. B. Schreinermeisterin, Gärtnermeister. Diese eidg. Diplome und Titel geniessen einen öffentlichen Schutz. Die Titelinhaber/innen werden in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen. Wer einen solchen Titel für sich verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein, wird mit Haft oder Busse bestraft.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von höheren Fachschulen erhalten ein von der Schule bzw. ihrem Träger ausgestelltes eidg. anerkanntes Diplom, z. B. diplomierte Pflegefachfrau HF.
Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben, die 100 Lernstunden absolviert und ein Qualifikationsverfahren durchlaufen und bestanden haben, erhalten ein eidg. anerkanntes Diplom.
Daneben gibt es auch Diplome von verschiedenen privaten Institutionen, zum Beispiel Handelsdiplome, Diplome nach einem absolvierten Fernkurs usw., die keine staatliche Anerkennung geniessen.