Eidg. Berufsprüfung

Die eidg. Berufsprüfung ist ein Abschluss auf Stufe der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe). Damit wird ausgewiesen, dass die Inhaber/innen solide praktische Fähigkeiten mit theoretischen Fachkenntnissen verbinden können. Absolventen und Absolventinnen einer eidg. Berufsprüfung arbeiten als Fachspezialisten und -spezialistinnen oder übernehmen Führungsfunktionen. Wer die Berufsprüfung bestanden hat, erhält einen eidg. Fachausweis.

Für jede eidg. Berufsprüfung – z. B. Bau-Polier, Berufsbildungsfachmann, Betriebsleiterin Landwirtschaft, Floristin –
hat die zuständige Trägerschaft bestehend aus einer oder mehreren Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverband) eine Prüfungsordnung zu erstellen, die der Genehmigung des SBFI unterliegt.

Als Titel für die Inhaberin bzw. den Inhaber des eidg. Fachausweises wird der Berufsbezeichnung der Zusatz «mit eidg. Fachausweis» beigefügt: z. B. Carrosseriewerkstattleiterin mit eidg. Fachausweis oder Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis.

Werden in einem Bereich sowohl eine eidg. Berufsprüfung als auch eine höhere Fachprüfung angeboten, so stellt die Fachprüfung höhere Anforderungen.

Ein Diplomzusatz, in dem aufgeführt ist, auf welchem Niveau der Abschluss innerhalb des Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) eingestuft wird, ist für jede eidg. Berufsprüfung vorgesehen (werden fortlaufend ergänzt).

Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen für die eidg. Berufsprüfung werden vom Bund mit finanziellen Beiträgen unterstützt (siehe «Höhere Berufsbildung»).

Weitere Informationen

sdbb (Abwicklungsstelle EP)