Sittliche Gefährdung
Der Begriff der sittlichen Gefährdung ist vielschichtig und unterliegt dauerndem Wandel. Grundsätzlich gehört aber alles dazu, was die Integrität einer Person in körperlicher und seelischer Hinsicht gefährdet und als nicht altersgerecht zu beurteilen ist. Alle Formen der sexuellen Belästigung stellen eine sittliche Gefährdung dar.
Aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden ergibt sich, dass sie eine besondere Verantwortung zur Wahrung der Sittlichkeit gegenüber den Lernenden haben. Dies wird auch im Arbeitsgesetz speziell erwähnt. Schwerwiegende Übergriffe sind strafrechtlich relevant und unterliegen einer härteren Bestrafung bei Vorfällen innerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen wie z. B. gegenüber einer minderjährigen lernenden Person.
Die kantonale Behörde hat darüber zu wachen, dass die lernende Person im Lehrbetrieb nicht sittlich gefährdet ist. Bei Verstössen wird die Behörde einem solchen Betrieb die Bildungsbewilligung entziehen.