Disziplinarordnung

Berufsfachschulen, Kurskommissionen für überbetriebliche Kurse und Prüfungskommissionen erlassen vielfach Reglemente oder allgemeine Bestimmungen über das Disziplinar- und Absenzenwesen. Im Reglement über das Absenzenwesen sind vorwiegend die als entschuldigt oder nicht entschuldigt geltenden Absenzen der Lernenden sowie das nötige Verhalten der Schulleitung gegenüber den Lernenden in solchen Fällen umschrieben. Eine Disziplinarordnung enthält die Aufzählung möglicher Massnahmen, die gegenüber von Lernenden ergriffen werden können, wenn z. B. Verstösse gegen die Schulordnung vorliegen. Lernende sind jedenfalls vorgängig zur Sache anzuhören, wenn über sie eine Disziplinarmassnahme verhängt werden soll.