Ausbildungsberater/in
Die Mitarbeitenden der kantonalen Berufsbildungsämter, die sich mit der Aufsicht befassen, werden je nach Kanton beispielsweise Ausbildungsberater/innen oder Berufsinspektor/innen genannt.
Sie überprüfen, ob ein Betrieb die Voraussetzungen für eine Bildungsbewilligung erfüllt, überwachen die Qualität der Bildung im Lehrbetrieb, setzen sich mit den vielfältigen Problemen im Zusammenhang mit Lehrvertrag und Lehrverhältnis auseinander, beraten in Bildungsfragen, erteilen Auskünfte zum Lehrverhältnis und vermitteln in Konfliktsituationen zwischen den Vertragsparteien.
Rechtliche Grundlagen