Arbeitslosenversicherung
Alle Arbeitnehmer/ innen sind obligatorisch bei der Arbeitslosenversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung wird durch Prämien finanziert, die je zur Hälfte von den Arbeitgebenden und von den Arbeitnehmenden zu tragen sind. Die Prämien berechnen sich in Prozenten des beitragspflichtigen Bruttolohns. Die Pflicht zur Bezahlung der Versicherungsprämien stimmt mit der AHV-Beitragspflicht überein (Beitragspflicht ab dem Jahr, in dem die Arbeitnehmenden 18 Jahre alt werden).
Rechtliche Grundlagen
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