Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit für Jugendliche muss mindestens 12 aufeinander folgende Stunden betragen. Für Jugendliche bis 16 Jahre sollte sie in der Regel die Zeit zwischen 20 Uhr – für Jugendliche ab 16 Jahren die Zeit zwischen 22 Uhr – und dem Beginn des betrieblichen Tageszeitraums (in der Regel 6 Uhr) beinhalten (Nachtarbeitsverbot). Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage verteilt (6-Tage-Woche), muss in der Regel allwöchentlich ein freier Halbtag gewährt werden. Der wöchentliche freie Halbtag muss die Zeit von 6 bis 14 Uhr oder 12 bis 20 Uhr beinhalten und in Verbindung mit einer täglichen Ruhezeit gewährt werden. Eine Ausnahme gilt nur in einer Woche, in die ein arbeitsfreier Tag fällt. Ist der arbeitsfreie Tag ein Feiertag, gilt der freie Halbtag nur dann als gewährt, wenn der Feiertag auf den Tag fällt, an dem üblicherweise der freie Halbtag gewährt wird.

Beispiel 1: Üblicher freier Halbtag ist der Montagmorgen. Mit dem freien Ostermontag gilt der freie Halbtag als gewährt.

Beispiel 2: Üblicher freier Halbtag ist der Montagmorgen. In der Woche von Auffahrt (Donnerstag) muss der freie Halbtag am Montag zusätzlich gewährt werden.

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