Durchlässigkeit
Das Prinzip der Durchlässigkeit «Kein Abschluss ohne Anschluss» galt als wichtiger Leitsatz für die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBG). Seit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes 2004 ist dieses Prinzip zwischen den einzelnen Ausbildungen und allen Bildungsstufen des Schweizer Bildungssystems gewährleistet. Auch ausserhalb üblicher Bildungsgänge erworbene berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrung und fachliche oder allgemeine Bildung werden angemessen angerechnet.
Nach Abschluss einer zweijährigen beruflichen Grundbildung kann eine lernende Person – je nach Möglichkeit des Berufsfelds – in eine verkürzte drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung eintreten und einen weiteren Abschluss auf Stufedes eidg. Fähigkeitszeugnisses erlangen. Ist eine lernende Person in einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung überfordert, ist es ihr möglich, in eine zweijährige berufliche Grundbildung EBA zu wechseln.
Inhaber/innen eines eidg. Fähigkeitszeugnisses können auf der Tertiärstufe einen eidg. Fachausweis, ein eidg. Diplom oder ein eidg. anerkanntes Diplom einer höheren Fachschuleerwerben (höhere Berufsbildung).
Der Abschluss der Berufsmaturität ermöglicht die Fortsetzung der Ausbildung auf der Tertiärstufe. Er berechtigt zu einem prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen. Die Passerelle (Dauer ein Jahr), die mit einer Ergänzungsprüfung abgeschlossen wird, öffnet den Inhabern und Inhaberinnen der Berufsmaturität zudem den Zutritt an alle Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen.
Unter Durchlässigkeit wird auch der Wechsel von einem Beruf zum anderen verstanden, z. B. von der Detailhandelsfachfrau zur Fachangestellten Gesundheit FAGE. Bildungsvorleistungen werden bei einer zweiten beruflichen Grundbildung angerechnet. Die kantonale Behörde entscheidet im Einzelfall über die Verkürzung der beruflichen Grundbildung und die Befreiung von Fächern an der Berufsfachschule. Der allgemeinbildende Unterricht fällt bei der zweiten beruflichen Grundbildung weg, weil er nicht berufsspezifisch ist. Oft wird der Beruf auch innerhalb eines Berufsfelds gewechselt. So kann beispielsweise ein Zeichner EFZ Fachrichtung Architektur, unter Anrechnung bereits erworbener Bildungsleistungen eine verkürzte berufliche Grundbildung zum Maurer absolvieren.