Kompetenznachweis

Der Kompetenznachweis ist eine Bestandesaufnahme. Darin ist der Bildungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst.

Der Lehrbetrieb hält am Ende von jedem Semester den Bildungsstand der lernenden Person in einem Bildungsbericht fest. Die Leistungen werden in einigen Berufen in Form von Kompetenznachweisen dokumentiert, in Noten ausgedrückt und fliessen in die Berechnung der Erfahrungsnote ein.

Auch die Anbieter/innen von überbetrieblichen Kursen dokumentieren die Leistungen der Lernenden in Form von Kompetenznachweisen (üK-KN). Diese können ebenfalls in Noten ausgedrückt werden und fliessen in einigen Berufen in die Berechnung der Erfahrungsnote ein.

Individueller Kompetenznachweis (IKN)
Nebst dem oben genannten Kompetenznachweis gibt es den individuellen Kompetenznachweis (IKN). Der IKN kommt bei einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidg. Berufsattest zur Anwendung: Hier ist gemäss SBFI-Leitfaden vorgesehen, für Lernende, die das Qualifikationsverfahren nicht bestehen und den Berufsattestabschluss nicht erreichen können, einen individuellen Kompetenznachweis auszustellen. Diese Personen haben ein Anrecht, sich die erworbenen Kompetenzen individuell am Ende der Ausbildung bestätigen zu lassen. Grundlage bilden die im Bildungsplan festgelegten beruflichen Handlungskompetenzen.

Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) stellt ein gesamtschweizerisch einheitliches Formular zur Verfügung, auf dem ihr Logo sowie das der zuständigen OdA abgedruckt sind und das vom Lehrbetrieb ausgestellt und unterschrieben wird.