Bildungsbericht
Im Bildungsbericht wird die periodisch stattfindende Überprüfung des Lernerfolgs im Lehrbetrieb festgehalten. Diese findet in Form eines strukturierten Gesprächs zwischen Berufsbildner/in und lernender Person statt.
Art. 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) beinhaltet, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen in regelmässigen Abständen überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung ist aufgeführt, dass die Berufsbildner/innen den Bildungsstand der lernenden Person festhalten und mit ihr mindestens einmal pro Semester besprechen.
Der Bildungsbericht ist demnach Pflicht und ergänzt die vielen kürzeren und längeren Diskussionen im Alltag. Nach der Besprechung werden Zielvereinbarungen und Massnahmen abgeleitet, die in der nächsten Periode und/oder während der restlichen Bildungsdauer erreicht werden sollen und später wieder überprüft werden können.
Der Bildungsbericht hilft, das Gespräch zu strukturieren und die Gesprächsinhalte zu definieren. Dadurch kann der Vorbereitungsaufwand reduziert werden.
Viele Organisationen der Arbeitswelt stellen Bildungsberichtsformulare mit den berufsspezifischen Inhalten zur Verfügung. Ein berufsneutrales Formular für den Bildungsbericht kann unter folgender Seite heruntergeladen werden: Dokumentieren und bewerten.