Höchstzahl der Lernenden
Die Bildungsverordnungen schreiben die jeweils zulässige Zahl der Lernenden vor, die von einem Lehrbetrieb in einem Beruf gleichzeitig ausgebildet werden dürfen. Die Höchstzahl richtet sich nach den berufsspezifischen Anforderungen und der Anzahl der ständig beschäftigten Fachkräfte im Betrieb. Ausnahmen bewilligt gegebenenfalls das kantonale Berufsbildungsamt.
Rechtliche Grundlagen