Berufsbildner/in im Lehrbetrieb

Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (früher: Lehrmeister/innen) vermitteln den Lernenden den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung im Lehrbetrieb oder stellen die Vermittlung sicher. Dabei stützen sie sich auf den Bildungsplan der jeweiligen Bildungsverordnung.

Die für die Ausbildung im Betrieb verantwortlichen Berufsbildner/innen werden im Lehrvertrag aufgeführt. Sie verfügen über ein eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ des entsprechenden Berufs oder über eine gleichwertige Qualifikation, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Lehrgebiet und angemessene berufspädagogische Qualifikationen. Diese können wie folgt erworben werden:

  • Bildung für Berufsbildner/innen (BBB) im Umfang von 100 Lernstunden (eidg. anerkanntes Diplom)
  • Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (KBB) im Umfang von 40 Kursstunden (kantonaler, eidg. anerkannter Ausweis)

Diese Kurse werden von den Kantonen selbst oder in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt und mit einem Kursausweis bestätigt.

Die berufspädagogische Bildung der Berufsbildner/innen ist im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche definiert. Die Inhalte sind nicht berufsbezogen. Sie betreffen methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen.

Haben Berufsbildner/innen bereits eine berufspädagogische Qualifikation, so können sie vom Besuch der Kurse ganz oder teilweise befreit werden.

Berufsbildner/innen können auch Fachkräfte des Betriebs beauftragen, den Lernenden einen Teil der beruflichen Praxis zu vermitteln. Als Fachkraft gilt, wer über eine abgeschlossene berufliche Grundbildung im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Verantwortlich bleiben auch in diesem Fall die Berufsbildner/innen.

Weitere an der Ausbildung mitwirkende Personen: Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden (auch Lernende) auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Zuständigkeit im Betrieb für Teile der Ausbildung eingesetzt werden. Die Verantwortung bleibt hier ebenfalls bei den Berufsbildner/innen.

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