Arbeitsmarktliche Massnahmen
Erwerbslose Personen sollen rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen für die Verbesserung der beruflichen Qualifikation eine Reihe von Angeboten zur Verfügung, die von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vermittelt werden:
- Weiterbildungskurse
- Beschäftigungsprogramme
- Ausbildungs- und Berufspraktika
- Praxisfirmen
- Ausbildungs- und Einarbeitungszuschüsse
- Fördermassnahmen für die selbstständige Erwerbstätigkeit
- Motivationssemester
Auskunft erteilen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Rechtliche Grundlagen