Sozialleistungen

Was unter «Sozialleistungen» zu verstehen ist, ist nirgends genau festgelegt. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass es sich um Leistungen der Arbeitgeber/innen handelt, und zwar um solche, die über den eigentlichen Lohn hinausgehen: Das Arbeitsverhältnis beinhaltet eben mehr als den strikten Austausch von Arbeit gegen Lohn.

Entsprechend wurden früher zu den Sozialleistungen etwa Lohnzahlungen bei Krankheit, Unfall, Militärdienst und anderen Arbeitsverhinderungen sowie Abgangsentschädigungen, Kinderzulagen, Ferien und Leistungen für Überstundenarbeit usw. gezählt. Die so als Nebenverpflichtungen der Arbeitgeber/innen verstandenen «Sozialleistungen» waren noch weitgehend Gegenstand der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Die Gesetzgebung beschränkte sich auf wenige Minimalvorschriften. Inzwischen wurden diese Leistungen sowohl im Rahmen der Arbeits- als auch der Sozialversicherungsgesetzgebung weitgehend für obligatorisch erklärt und schematisiert.

Heute kann man als Sozialleistungen demzufolge in einem engen Sinn die Arbeitgeber/innen-Beiträge an die Sozialversicherungswerke (Gegenstück: «Sozialabzüge») betrachten, in einem weiteren Sinn aber auch ihre Leistungen ausserhalb des Lohns, die den gesetzlichen Mindeststandard übersteigen.